Freitag, März 10, 2023

Denkmalschutz

Am 15. Februar hatte das estnische Parlament ein Gesetz beschlossen, das den Umgang mit Denkmälern, Bauwerken und Kunstwerken regelt, wenn dort der Verdacht der Verherrlichung des Sowjetregimes besteht. Die neuen Bestimmungen sollten das Baugesetzbuch ergänzen und den öffentlich sichtbaren Teil von Gebäuden regeln. Dort sollte nichts erkennbar sein, das zur Rechtfertigung eines Besatzungsregimes, eines Angriffs, Völkermordes, eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens angesehen werden könnte.Das neue Gesetz sollte gleichzeitig dem Staat die Erlaubnis zum Einschreiten geben, wenn etwas diesen Regelungen widerspräche. (err)

Diese neue Regelung ist nun vorerst gestoppt. Der estnische Präsident Alar Karis legte sein Veto ein (president.ee) und verwies es zur erneuten Beratung zurück ins Parlament. Zur Begründung werden vor allem unklare Formulierungen genannt. Der Grundsatz der Rechtsklarheit gebiete es jedoch, dass ein Gesetz so klar und verständlich ist, dass eine Person das Handeln des Staates vorhersehen und sein Handeln entsprechend anpassen kann. Ein vage formuliertes Verbot verleite dazu, Bauwerke zu entfernen oder von deren Errichtung abzusehen, allein weil rechtliche Risiken befürchtet würden. Solch übertriebene Vorsicht stehe einem auf Freiheit gegründeten Land nicht zu, so urteilt der Präsident.(err)

In der estnischen Presse wird nun diskutiert, wie das inzwischen neu gewählten Parlament mit dem "Arbeitsauftrag" des Präsidenten umgeht. Bisher hatte vor allem die "Vaterlandspartei" (Isamaa) das Gesetz vorangetrieben, diese wird aber möglicherweise der neuen Regierungskoaliton nicht mehr angehören.

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