Vor einigen Tagen sprach sich das estnische Regierungskabinett für eine Gesetzesvorlage aus, die auch 16- und 17-jährigen estnischen Staatsbürger/innen das Wahlrecht einräumen würde. Um dies zu ermöglichen, wäre allerdings eine Änderung der estnischen Verfassung notwendig (Art. 57). Falls der Vorschlag eine Mehrheit im Parlament findet, würden 2017 etwa 24.000 junge Menschen mehr an den Kommunalwahlen in Estland teilnehmen können (ERR).
Die Idee wurde bereits seit Jahren diskutiert - gegenwärtig wird der Gesetzentwurf von 29 Abgeordneten der Reformpartei und 12 Sozialdemokraten unterstützt. "Jugendliche in dem Alter haben andere Dinge im Kopf als Wählen zu gehen" - solche Statements sind dagegen von der oppositionellen Zentrumspartei zu hören und zu lesen. Es sei ausreichend wenn die Parteien ihre Jugendorganisationen unterhalten; auch beim Autofahren sei es ja schließlich so: unter 18 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
Bereits 2011 hatte der Estnische Jugendrat schon einmal ein Projekt gestartet, mit dem ein Wahlrecht schon ab 14 Jahren simuliert werden sollte. Beim "European Youth Forum" gibt es eine Initiative für Wahlen ab 16.
In Deutschland haben bisher 10 der 16 Bundesländer das kommunale Wahlrecht ab 16 eingeführt: Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In drei Ländern gilt das Wahlrecht ab 16 auch bei Landtagswahlen: in Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein.
Infos Wahlrecht in Estland / Estnischer Jugendrat / European Youth Forum
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