Eines der beliebtesten Volkssport-Events in Estland, Jahr für Jahr: die Tartu Rattaralli (Tartu Marathon) |
Vielleicht hat sich der gute Herr Sester die Idee in den USA abgeschaut; dort gilt allerdings noch zwei zusätzliche Vorbedingungen: steuerfrei ist die Fitnesseinlage nur dann, wenn sie erstens zum Ausgleich einer Gesundheits-Beeinträchtigung eingesetzt wird, und zweitens der Betroffene vor Beginn der Maßnahme NICHT schon Mitglied in einem entsprechenden Klub war (US Tax Center). In Kanada dagegen ist vor allem dann eine Steuerbegünstigung nicht möglich, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit grundsätzlich allen Angestellten zur Verfügung stellt (Gov.of.Kanada) - genau das aber wollen die Esten tun. In Australien dagegen ist die Regelung ähnlich, bis zu 300 Dollar an Ausgaben sind abzugsfähig (Australian Taxation Office). In Deutschland ist § 3 Nr. 34 EStG maßgebend: bis zu 500 Euro an "Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands" bleiben steuerfrei.
Ob die Esten hier ihren Fitnessklub-Besitzern unter die Arme greifen, oder sich nur dem international üblichen Standard anpassen wollen, bleibt indes vorerst unklar. Estinnen und Esten, bleibt gesund!