Mittwoch, Juli 27, 2016

Steuerfrei in die Muckibude

Gehören Sie auch zu denjenigen, die sich nach getanem Tageswerk noch träge, schlapp und faul fühlen und dies mit einem Stündchen Muskeltraining im Fitnessklub bekämpfen möchten? Einem Gesetzentwurf in Estland zufolge sollen zukünftig Arbeitgebern ihren Angestellten bis zu 400 Euro jährlich Zugang zu Fitnessklubs gewähren dürfen - steuerfrei. "Die Arbeitgeber werden mehr Möglichkeiten bekommen, etwas für die Gesundheit ihrer Leute zu tun," ließ sich Finanzminister Sven Sester zitieren (Baltic Times).

Eines der beliebtesten Volkssport-Events in Estland, Jahr
für Jahr: die Tartu Rattaralli (Tartu Marathon)
Es muss aber nicht die Muckibude sein: auch die Teilnahme an Volksport-Events oder die Beanspruchung eines Psychotherapeuten soll steuerabzugsfähig werden. Ausgaben bis maximal 100 Euro pro Quartal und 400 Euro jährlich sollen dann möglich anzurechnen sein. Dem Gesetzesvorschlag zufolge soll diese Regelung zunächst für 5 Jahre eingeführt und der Effekt dann zunächst evaluiert werden.

Vielleicht hat sich der gute Herr Sester die Idee in den USA abgeschaut; dort gilt allerdings noch zwei zusätzliche Vorbedingungen: steuerfrei ist die Fitnesseinlage nur dann, wenn sie erstens zum Ausgleich einer Gesundheits-Beeinträchtigung eingesetzt wird, und zweitens der Betroffene vor Beginn der Maßnahme NICHT schon Mitglied in einem entsprechenden Klub war (US Tax Center). In Kanada dagegen ist vor allem dann eine Steuerbegünstigung nicht möglich, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit grundsätzlich allen Angestellten zur Verfügung stellt (Gov.of.Kanada) - genau das aber wollen die Esten tun. In Australien dagegen ist die Regelung ähnlich, bis zu 300 Dollar an Ausgaben sind abzugsfähig (Australian Taxation Office). In Deutschland ist § 3 Nr. 34 EStG maßgebend: bis zu 500 Euro an "Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands" bleiben steuerfrei.

Ob die Esten hier ihren Fitnessklub-Besitzern unter die Arme greifen, oder sich nur dem international üblichen Standard anpassen wollen, bleibt indes vorerst unklar. Estinnen und Esten, bleibt gesund!

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